Der Räuber betrat um kurz nach 21 Uhr den Verkaufraum und bedrohte den 39-jährigen Angestellten mit einem Messer. Nach eindeutiger Aufforderung öffnete der Angestellte die Kasse und übergab dem Mann das darin befindliche Bargeld. Der Täter lief in Richtung Bottroper Straße davon. Der schlanke Mann soll circa 180 cm groß und 25-30 Jahre alt gewesen sein. Er war komplett schwarz gekleidet und trug ein schwarzes Käppi. Der vermutlich Deutsche hatte ein sonnengebräuntes Gesicht.
Hinweise bitte an die Polizei Essen, Tel.: 0201-829-0
Das Wahlamt der Stadt Essen weist für die Briefwahl auf folgende Fristen hin: Anträge auf Ausstellung von Unterlagen zur Briefwahl sollten spätestens am Donnerstag, 10. Mai im Wahlamt eingegangen sein, da die Frist für die Zustellung der Unterlagen per Post mindestens einen Tag beträgt.
Der Besitzer folgte seinem Wagen bis zur Kleinen Hammerstraße. Dort konnte der Autodieb durch die alarmierten Polizeibeamten vorläufig festgenommen werden. Bei einer Durchsuchung des Autos wurde diverses Diebesgut (Navigationsgeräte) aufgefunden. Der Fahrer (23) stand unter Drogeneinfluss, war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und wurde mit Haftbefehl gesucht. Er ist der Polizei hinreichend bekannt. Die Ermittlungen dauern an.
Am 11. April berichteten wir von dem bewaffneten Überfall. Ein maskierter Mann überfiel demnach die 20 Jahre alte Angestellte und erzwang unter Vorhalt einer Messers die Herausgabe von Bargeld.
Die Ermittler des Kriminalkommissariats 31 konnten nun beweisen, dass der Überfall vorgetäuscht war. Gemäß Absprache hat sich die Mitarbeiterin von einem ihr flüchtig bekannten Borbecker (23) "berauben" lassen. Zuvor war vereinbart worden, die erlangte Beute zu teilen. Ein weiterer Komplize (28) wartete während des vorgespielten Überfalls im Außenbereich des Spielsalons.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seinen Hauptwohnsitz innehat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Bis zum Stichtag 8. April waren 431.247 Personen in Essen wahlberechtigt. Eine Einsichtnahme in das Essener Wählerverzeichnis ist vom 23. bis 27. April, von 8.30 bis 16 Uhr, im Wahlamt, Kopstadtplatz 10, in der 2. Etage im Raum 2.14 möglich.
Ein Zeuge hatte beobachtet, wie ein Mann in das Leergutlager eines Supermarktes auf der Schloßstraße eindrang. Von dort warf er einem Komplizen vier große Säcke mit Plastikflaschen über den Zaun zu. Als der Beobachter die Täter aufforderte, die Beute zurückzulegen, ignorierten ihn die beiden Unbekannten und deren Begleiterinnen. Mit den Säcken gingen sie davon und bestiegen eine Straßenbahn der Linie 105. Bereits an der nächsten Haltestelle konnten die zwischenzeitlich alarmierten Polizisten das Quartett festnehmen. Die 29 und 36 Jahre alten Männer, sowie die zwei Frauen (24, 32) erwartet ein Strafverfahren wegen Diebstahls.
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